Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) der visiris GmbH
I. Allgemeines
1. Nachfolgende Bedingungen über jegliche Vertragsabschlüsse zwischen der visiris GmbH (im Folgenden auch als Agentur bezeichnet) und ihrem jeweiligen Auftraggeber, Kunden oder Lieferanten sind gültig bei Auftragserteilung oder Buchung per E-Mail, Telefon oder Fax. Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedienungen des Auftraggebers, Kunden oder Lieferanten den folgenden Regelungen widersprechen, sei hiermit diesen ausdrücklich widersprochen.
2. Die AGB´s gelten für Text, Ton-, Musik-, Bild- und Bewegtbildproduktionen (Nachfolgend als „Material“ bezeichnet) der Agentur. Dem Auftraggeber ausgehändigtes Material bleibt Eigentum der visiris GmbH und wird dem Kunden lediglich zur Verwendung des im Vertrag geregelten Rahmens überlassen.
3. Im Fall des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit der visiris GmbH; Karl-Bold-Straße 4, 77855 Achern zustande.
4. Rechtlich wirksam zustande kommt ein Vertrag erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Angebots der Agentur.
II. Leistung
1. Aufgrund der Vorgabe des Auftraggebers erstellt die Agentur ein schriftliches Konzept, das im folgenden als Grundlage und dem gemeinsamen Verständnis des Materials dient. Schriftliche Konzepte sind vom Auftraggeber zu vergüten. In dem vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrag ist die zuvor besprochene und schriftlich festgehaltene Rechteeinräumung enthalten.
2. Legt die Agentur ein genaues Lieferdatum schriftlich fest, ist dieses verbindlich und wird nur ungültig, wenn der Auftraggeber selbst oder höhere Gewalt die Übergabe am vereinbarten Termin erschweren oder verhindern. In so einem Fall muss ein neues Abgabedatum einvernehmlich und schriftlich beschlossen werden.
3. Die Erfüllung etwaiger Änderungswünsche seitens des Kunden am fertiggestellten Material sind nicht im Angebot der Agentur enthalten. Zwar ist die Agentur gewillt, kleinere Änderungswünsche zu erfüllen, jedoch stellt die Agentur selbst das Urteil über die Zumutbarkeit einer unentgeltlichen Überarbeitung nach Kundenwunsch am fertiggestellten Projekt.
III. Rechnungsstellung
1. Die von der Agentur im Angebot genannten Preise sind Nettopreise auf welche die gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer anfallen. Zusatzkosten wie Anfahrtskosten werden im Voraus mit dem Kunden besprochen und zusätzlich in Rechnung gestellt.
2. Vor Beginn der Produktion muss der Kunde eine Anschlagszahlung von mindestens 30% des vereinbarten Gesamtpreises bezahlen, erst dann beginnt die Produktion. Nach Beendigung des Projektes fallen die restlichen 70% sowie eventuelle Kosten für weitere Wünsche des Kunden an.
IV. Nutzungsrechte
1. Neben den Vereinbarungen der Agentur und dem Auftraggeber gelten die Regeln des Urheberrechtsgesetzes.
2. Bis sämtliche Ansprüche, die aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Agentur hervorgehen, erfüllt sind, bleibt das von der Agentur erstellte Material das Eigentum derselben.
3. Der Kunde erwirbt die zuvor vereinbarten Nutzungsrechte und nur diese. Werden Elemente des Materials (Illustrationen, Schriftzüge, Screenshots, Töne, Musikstücke etc.) in irgendeiner Form verwendet, wird eine zusätzliche Nutzungserlaubnis erforderlich.
4. Jegliche Änderungen des Materials (etwa Weglassen, Hinzufügen, verschnellern oder verlangsamen, färben usw.) sind ohne Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
5. Wie im § 13 des deutschen Urheberrechtsgesetzes festgelegt, wird ein Urhebervermerk immer verlangt.
6. Bei einer Nutzung des Materials durch den Auftraggeber, die die Vereinbarung zwischen diesem und der Agentur verletzt, haftet ersterer für sämtlichen aus der Nutzung entstandenen Schaden und stellt gleichsam die visiris GmbH frei von entstehender Haftung.
V. Angabe der Referenz
1. Die Agentur ist berechtigt, das Material, das im Rahmen des Kundenauftrages zustande gekommen ist, zeitlich und örtlich uneingeschränkt als Referenz zu präsentieren. Auch das Kundenlogo darf zum Zweck der Referenz zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwendet werden.
2. Wünscht der Auftraggeber eine Abweichung von der Referenzberechtigung (Punkt 4.1.), muss er dies ausdrücklich und schriftlich klarstellen.
VI. Gewährleistung
1. Alle Gegenstände, Medien etc., die vom Auftraggeber zum Zweck der Materialerstellung an die Agentur geliefert werden, sind durch den Auftraggeber zu versichern. Die Agentur versichert diese nicht.
2. Die alleinige zivil-, presse- und strafrechtliche Verantwortung der Veröffentlichung des Materials trägt der Auftraggeber. Die visiris GmbH leistet keine Gewähr für die Rechte Dritter, die in irgendeiner Form in dem Material abgebildet oder erwähnt werden. Außerdem leistet die Agentur auch keine Gewähr für Marken-, Persönlichkeits-, Urheber oder Eigentumsrechte im Material abgebildeter oder genannter Personen oder Dingen. Die Klärung dieser Rechte ist ausschließlich Aufgabe des Auftraggebers und wird von der Agentur nur nach Absprache und etwaigem Übereinkommen übernommen. Im Fall einer solchen Übernahme muss vom Auftraggeber in schriftlicher Form festgelegt und von Frank König unterzeichnet werden, welche rechtlichen Gewährleistungen durch die Agentur einzuholen sind. Der Auftraggeber stellt die visiris GmbH von jeglicher Inanspruchnahme frei und haftet selbst für das von ihm in Auftrag gegebene Material; selbst dann, wenn es durch soziale Kanäle der visiris GmbH veröffentlicht werden sollte. Aus den zuvor genannten Bedingungen geht hervor, dass der Auftraggeber mögliche Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit seiner Veröffentlichung übernimmt.
VII. Schlussbestimmung
1. Ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland kommt zur Anwendung.
2. Änderungen gleich welcher Art dieser AGB`s bedürfen der Schriftform.
3. Werden einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder verlieren durch einen darauf eintretenden Umstand ihre Wirksamkeit, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte erhalten. An die Stelle der unwirksam gewordenen Regelung tritt dann eine einvernehmliche Bestimmung, die der ursprünglichen Abmachungen der Agentur und des Auftraggebers am nächsten kommt. Gleiches gilt für mögliche Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Achern, den 09.01.2024